Jetzt ist es (bald) amtlich: Dem Antrag Hessens in der Sitzung des Bundesrates von vergangenem Freitag (21.09.07)hinsichtlich Ausnahmen für Oldtimer von Fahrverboten in Umweltzonen wurde statt gegeben.
Oldtimer sind nach der geänderten Plakettenverordnung von Fahrverboten demnach nicht betroffen!